FAQs zur Lessingstraße
Im Rahmen der verschiedenen Bürgerinformationen sind diverse Fragen aufgekommen. Die Fragen, die durch die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) beantwortet werden können, sind hier nachfolgend mit Antworten (Stand Januar 2024) dargestellt:
- Wer ist Eigentümer des ehemaligen Didier-Gebäudes?
Die Liegenschaft Lessingstraße 16-18 befindet sich im Eigentum der SEG.
- Warum wurde kein Bauantrag eingereicht?
Im Hinblick auf die aktuelle Flüchtlingskrise hat der Gesetzgeber die Möglichkeit eingeräumt, dass die Bauaufsicht die Nutzung duldet und ein Bauantrag bis zu 6 Monate nach Beginn der Nutzung zu stellen ist. Dieses Verfahren ist notwendig, da der Bedarf zu Unterbringung von Geflüchteten insbesondere auch vor den Wintermonaten sehr groß ist und eine Bauantragsstellung mit den Vorplanungen und Genehmigungsfristen nicht zu einer zeitnahen Unterbringung hätte führen können. Diese Ermessensentscheidung kann das Bauaufsichtsamt für alle Bauherren von Flüchtlingsunterbringungen ziehen. Dies ist keine Besonderheit für eine städtische Gesellschaft.
Der Bauantrag wurde zwischenzeitlich eingereicht.
- Wieso wurde das Denkmalamt nicht informiert?
Die Prüfung der denkmalrechtlichen Belange erfolgt üblicherweise bei baugenehmigungspflichtigen Vorhaben im Zuge der Prüfung des Bauantrags. Da der Bauantrag rechtlich zulässig bis zu 6 Monate nach Nutzungsbeginn eingereicht werden kann, wurde davon ausgegangen, dass dies auch für die Belange des Denkmalschutzes möglich ist. In das Gebäude wird nur minimal eingegriffen, so dass angenommen wurde, dass die denkmalrechtlichen Belange ebenso nachträglich geprüft werden. Dies ist vom Erlass des Landes Hessen aber nicht umfasst, so dass in Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde denkmalrechtlich relevante Arbeiten zunächst zurückgestellt wurden. Die denkmalrechtliche Genehmigung wurde der SEG erteilt, so dass die Arbeiten unverzüglich wiederaufgenommen werden konnten.
- Werden für die Sanierungsaufwendungen des ehemaligen Didier-Verwaltungsgebäudes Steuergelder beansprucht?
Die SEG ist als GmbH nicht steuermittelfinanziert. Der Ankauf und der Umbau erfolgen über Fremdfinanzierungen bzw. Eigenkapital. Für den Ankauf erfolgte eine Zuführung von Eigenkapital von der Stadt Wiesbaden über die WVV zur SEG.
Für die Unterbringung von Geflüchteten werden unabhängig vom konkreten Einzelprojekt Steuermittel aus den Zuschüssen des Landes Hessen verwendet. Somit wird die Anmietung von Liegenschaften durch die Landeshauptstadt Wiesbaden, welche sowohl bei privaten Vermietern als auch städtischen Gesellschaften erfolgt, aus Steuermitteln finanziert.
- Wie trägt sich das Projekt wirtschaftlich, bei einer Nutzung als Flüchtlingsunterkunft? Warum hat die SEG hier investiert?
Die Zinskosten, die Umbaukosten und die Abschreibung sind durch die Miete refinanziert.
Die Miete erwirtschaftet zusätzlich auch einen Deckungsbeitrag. Dies ist auch bei jeder privaten Anmietung der Fall. Der Vorteil bei einer Projektrealisierung durch die SEG ist für die Stadt, dass Erträge aus legitimen Gewinnerzielungsabsichten im Eigentum der Stadt Wiesbaden bleiben.
- Wann ist der Umzug geplant?
Die Inbetriebnahme der Unterkunft erfolgt Ende Januar 2024.
- Sind die Zimmerzuschnitte und der Brandschutz für die geplante Nutzung geeignet?
Das Gebäude wurde nach dem Krieg als Ausweichstandort für die zerbombten Berliner Liegenschaften der Didier Werke errichtet. Da es seinerzeit schon als ein Provisorium gedacht war, wurden die Grundrisse für eine Hotelnutzung ausgelegt, um nach einer kurzen Nutzung als Büro leicht in ein Hotel umgewandelt werden zu können. Auch dieser Umstand kommt der nun geplanten Nutzung zupass. Die Zimmerzuschnitte eignen sich daher gut für die geplante Nutzung. Selbstverständlich wurden auch die notwendigen Brandschutzplanungen berücksichtigt. Bei der Sicherheit gibt es keine Kompromisse. Auch diese Arbeiten erfolgen im Einklang mit den Ansprüchen, die ein Denkmal hervorruft.
- Sind Sammelduschen im Keller geplant?
Im Hauptgebäude sind zentrale Duschen im Untergeschoss installiert. Dabei handelt es sich nicht um Sammelduschen, sondern einzelne abschließbare Kabinen, getrennt nach Geschlechtern. Dies ist in vielen Unterkünften der Standard und bedeutet den geringsten baulichen Eingriff in das Einzelkulturdenkmal.
Im kleineren Gebäude befinden sich vereinzelnd Duschen auf den jeweiligen Stockwerken. Die entsprechende Installation war bereits vorhanden, so dass nur wenige baulichen Eingriffe notwendig waren. Zusätzlich befinden sich noch zentrale Duschen in Einzelkabinen im Untergeschoss.
- Sind steigende Überschüsse und daraus resultierende Boni die Triebfeder für dieses Projekt?
Nein. Weder die Geschäftsführung der SEG noch Mitarbeiter der SEG erhalten entsprechende Boni.
- Ist die SEG eine Stadtzerstörungsgesellschaft?
Die SEG beweist seit über 25 Jahren, dass sie im Interesse und Sinne der Gesamtstadt handelt und erfolgreich Stadtentwicklung betreibt. Auch in der unmittelbaren Nachbarschaft zur Lessingstraße 16-18 kann in Augenschein genommen werden mit welcher Qualität die SEG baut. Mit dem Studentenwohnheim Frank Martin, der Entwicklung von 111 geförderten Wohnungen auf einem Nahversorger und der Schaffung eines Mitarbeiterwohnheims für das St. Josephs Hospital hat die SEG in unmittelbarer Nachbarschaft bewiesen wie Stadtentwicklung nachhaltig ein Quartier positiv weiterentwickeln kann.
- Stehen finanzielle Aspekte der SEG im Vordergrund?
Die SEG handelt im Interesse der Stadt. Dabei spielen weder finanzielle Aspekte noch Gewinnmaximierung eine Rolle. Die SEG ist aber eine GmbH und muss daher ein Gewinnstreben haben. Auch um nicht in den Anschein von verdeckter Gewinnausschüttung zu kommen, müssen Deckungsbeiträge erwirtschaftet werden.
- Hat das Bauamt einen Baustopp verfügt?
In Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde wurden einzelne Arbeiten zurückgestellt, bis die denkmalrechtliche Genehmigung vorlag. Ein allgemeiner Baustopp von der zuständigen Bauaufsicht wurde nicht verfügt.
- Hat Herr Stöcklin wirklich die Anwohner als Vollidioten und Brandstifter beschimpft?
Natürlich nicht. Herr Stöcklin hat auf der Bürgerinformationsveranstaltung am 19.09.23 dargelegt, dass auf Anraten der Landespolizei schon seit dem Jahre 2015 im Umbau befindliche geplante Flüchtlingsunterkünfte nicht veröffentlicht werden. Auch eine punktuelle Information von direkten Anwohnern führt nach kurzer Zeit zu Meldungen in sozialen Netzwerken, dann zu Berichten in der Lokalzeitung und überregionalen Zeitungen.
Die Wahrscheinlichkeit von Brandanschlägen auf unbewohnte Einrichtungen liegt deutlich über der Wahrscheinlichkeit von Brandanschlägen auf bereits bewohnte Liegenschaften. In diesem Zusammenhang fiel der Satz: Jeder Vollidiot könnte auf die Idee kommen eine leerstehende Immobilie in Brand zu stecken. Sollte sich hierbei ein Anwohner angesprochen gefühlt haben, war dies keinesfalls beabsichtigt.