Förderung von behindertengerechtem Umbau von Wohneigentum

Um Menschen mit Behinderung die eigene Haushaltsführung zu ermöglichen, fördert das Land Hessen Wohnanpassungsmaßnahmen im selbstgenutzten Wohneigentum in Hessen. Gefördert werden bis zu 50 % der Kosten für bauliche Maßnahmen an und in bestehenden selbstgenutzten Wohnungen bzw. Eigenheimen. Die Wohnungen sollen möglichst barrierefrei baulich so gestaltet werden, dass Menschen mit Behinderung darin ihren eigenen Haushalt führen, sowie selbstständig und unabhängig leben können.

Weitere Informationen sowie zugehörige Dokumente und Formulare finden Sie in der Programmbeschreibung der WIBank.

Link „Zur Programmbeschreibung der WIBank“.